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Behindertenhilfe Bethel
Foto: Gemälde einer Bewohnerin

Heimbeiratsarbeit im Stiftungsbereich Behindertenhilfe

Grundlage der Heimbeiratsarbeit im Stiftungsbereich Behindertenhilfe ist das Heimgesetz in der letzten Fassung, gültig seit dem 1. Januar 2002. Die konkrete Aufgabe ist in der Heimmitwirkungsverordnung festgelegt.

Folgende Gesichtspunkte sind uns für die qualifizierte Weiterentwicklung der Mitwirkungsmöglichkeiten von Nutzerinnen und Nutzern wichtig:

  • Die Heimbeiräte sind zuständig für jeweils 1 Einrichtung.
  • Jeder Heimbeirat kann für seine Aufgabenerfüllung - wenn erforderlich - Assistenz anfordern.
  • Alle Heimbeiräte werden kontinuierlich durch die Erwachsenenbildung Bethel geschult.
  • Die Heimbeiräte haben einen Anspruch darauf, in 2-monatigen Abständen mit der jeweils zuständigen Einrichtungsverbundleitung ein Gespräch zu führen zwecks Informationsaustausch, Diskussion von Sachfragen etc.
  • Die Heimbeiräte haben einen Anspruch darauf, in 2-monatigen Abständen am Dienstgespräch der jeweiligen Einrichtungsverbundleitung mit den Teamleitungen teilzunehmen zwecks Informationsaustausch, Diskussion von Sachfragen etc.
  • Die Geschäftsführung des Stiftungsbereiches Behindertenhilfe lädt dreimal jährlich alle Vorsitzenden der Heimbeiräte zu einer Vollversammlung ein, um über wichtige Themen aus dem Stiftungsbereich Behindertenhilfe zu informieren und die Vorsitzenden an wesentlichen Fragestellungen des Stiftungsbereiches Behindertenhilfe zu beteiligen.
  • Im Rahmen des einmal im Jahr stattfindenden Gespräches zwischen der Geschäftsführung, den jeweiligen Fachbereichsleitungen und Einrichtungsverbund­leitungen werden die zum jeweiligen Fachbereich gehörenden Heimbeiratsvorsitzenden eingeladen zwecks Informationsaustausch und Diskussion wesentlicher Fragestellungen.