Stiftungsbereich Behindertenhilfe
Qualitätsgrundsätze
Maßstäbe für die Gestaltung unserer Unterstützungsleistungen sind unsere Qualitätsgrundsätze (1997). Formuliert als Rechte jedes Menschen, der unsere Hilfen in Anspruch nimmt, markieren sie acht Dimensionen für ein selbstbestimmtes Leben:
Wir überprüfen unsere Leistungen regelmäßig vor diesem Hintergrund und entwickeln sie weiter.
- Würde und Normalität,
- Eigenverantwortung,
- Privatheit,
- Entfaltung,
- Sinnsuche und religiöse Orientierung,
- soziales Leben,
- sinnerfüllte Betätigung und Zeitstrukturierung,
- Rechtswahrung.
Wir überprüfen unsere Leistungen regelmäßig vor diesem Hintergrund und entwickeln sie weiter.

