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Qualitätsgrundsätze

Maßstäbe für die Gestaltung unserer Unterstützungsleistungen sind unsere Qualitätsgrundsätze (1997). Formuliert als Rechte jedes Menschen, der unsere Hilfen in Anspruch nimmt, markieren sie acht Dimensionen für ein selbstbestimmtes Leben:

  • Würde und Normalität,
  • Eigenverantwortung,
  • Privatheit,
  • Entfaltung,
  • Sinnsuche und religiöse Orientierung,
  • soziales Leben,
  • sinnerfüllte Betätigung und Zeitstrukturierung,
  • Rechtswahrung.

Wir überprüfen unsere Leistungen regelmäßig vor diesem Hintergrund und entwickeln sie weiter.

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Qualitätsgrundsätze für Arbeit mit Menschen mit Behinderung